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Was tun bei einem unberechtigten Plagiatsvorwurf?

Posted on | November 16, 2009 |

Plagiatskonflikte drohen aus zwei Richtungen. Nicht nur die eigenen Werke können plagiiert werden, sondern Dritte können Ihnen bei Ihren eigenen Werken Plagiarismus unterstellen. Wenn Beweise fehlen, stehen Urheber dem dreisten Vorwurf oft ohnmächtig gegenüber.

Monatelang haben Sie an den Details Ihrer Website getüftelt, endlich geht sie online. Ein paar Tage später erreicht Sie der Brief einer Anwaltskanzlei, in dem behauptet wird, dass Sie die Urheber- und Designrechte eines Mandanten verletzen. Sie werden aufgefordert, die Website unverzüglich vom Netz zu nehmen, die Anwaltskosten zu begleichen und Schadensersatz an den Mandanten zu leisten. Wie ist die Rechtslage?

Sind Sie der Urheber?

Wenn Sie ohne Kenntnis der anderen Website in einem eigenen Schöpfungsprozess Webdesign, Texte und Grafiken gestaltet haben, sind für Sie höchstwahrscheinlich eigene Urheberrechte entstanden. Das Urheberrecht kennt keinen Prioritätsschutz.

Allerdings hat der Schöpfer des später entstandenen Werkes die Beweislast. Er muss beweisen, dass er die Website des anderen zum Zeitpunkt der eigenen Werksschöpfung nicht gekannt hat. Gelingt ihm das nicht, deutet dies auf eine Urheberrechtsverletzung hin.

Beweise sind entscheidend.

Es ist nicht leicht, bei einer weltweit abrufbaren Website die Unkenntnis zu beweisen. Wie bei einem bereits veröffentlichten Buch oder einem im Radio gespielten Song existierte auch bei dieser Website die grundsätzliche Möglichkeit, sie gekannt zu haben, das lässt sich nicht leugnen. Der belastete Urheber kann also nur die Wahrscheinlichkeit der Kenntnis herunterspielen.

Einfacher wäre es, wenn der belastete Urheber seinen tatsächlichen Schöpfungsprozess beweisen könnte. Daraus würde u.U, hervorgehen, dass er wesentliche Bestandteile der Website sogar bereits vor der Veröffentlichung der anderen Website ersonnen hatte. Schließlich hat er monatelang an der Seite gearbeitet, bevor sie veröffentlicht wird.

Dies gilt für alle Werkarten des Urheberrechts. Deshalb argumentierte Chris Martin von der Band ColdplayWas für ein Plagiatsvorwurf? Unser Song wurde sechs Monate vor deren Auftritt geschrieben.“ Autor Dan Brown dagegen wurden in einem Plagiatsprozess zum Bestseller „Sakrileg“ fehlende Urhebernachweise beinahe zum Verhängnis.

Sofortmaßnahmen.

Wenn Sie sich nicht sofort unterwerfen möchten, sind zwei Maßnahmen angeraten…. Lesen Sie weiter im kostenlosen ePaper im Download-Bereich.

Direktlink: http://www.priormart.com/pdf/unberechtigter_plagiatsvorwurf.pdf

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