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Feedback vom Dark-Sanctuary-Anwalt Alexander Duve

Posted on | March 13, 2009 |

Rapper Bushido steht heute erneut vor Gericht, weil er von der französischen Band Dark Sanctuary wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt wurde. Dark Sanctuary wird vertreten von Rechtsanwalt Alexander Duve. Wir sprachen mit Herr Duve und baten ihn um ein Feedback zum Hinterlegungsservice PriorMart. Lesen Sie, was RA Duve uns sagte:

Rechtssichere Urhebernachweise können im Ernstfall entscheidend sein. Mit einer notariellen Hinterlegung haben Urheber die Möglichkeit, für den im Streitfall zu erbringenden Beweis der Priorität Vorsorge zu treffen. Das Angebot von PriorMart ist daher eine sehr sinnvolle Ergänzung zur anwaltlichen Beratung.

Es ist möglich, dass der Prozess noch heute entschieden wird. Wir sind gespannt.

Comments

One Response to “Feedback vom Dark-Sanctuary-Anwalt Alexander Duve”

  1. Bushido wegen 13 Plagiaten verurteilt : PriorMart Blog
    March 24th, 2010 @ 11:18 126942593111Wed, 24 Mar 2010 11:18:51 +0100

    [...] als den meisten Künstlern bewusst ist. Alexander Duve, Anwalt von Dark Sanctuary, hat darauf bereits hingewiesen. Category: copyrightTags: bushido > Musikklau > [...]

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Es ist zu teuer, eine Idee NICHT zu schützen.

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