Deutscher „Robert Kearns“ kämpft gegen Automobilkonzern
Posted on | July 9, 2009 |
30 Millionen Dollar sind viel Geld. Diese Summe bot 1990 der Automobilkonzern Ford dem Erfinder des Intervallscheibenwischers, Robert Kearns aus den USA. Doch dieser lehnt ab. Wenige Stunden später entschied das Gericht über die Klage Kearns vs. Ford.
Besucher des Kinofilmes „Flash of Genius“ wissen, wie der Fall entschieden wurde. Wer noch keine Zeit zum schauen hatte, dem soll an dieser Stelle nicht die Spannung genommen werden.
„Flash of Genius“ zeigt die wahre Geschichte eines Erfinders, der von einem großen Konzern erst umgarnt und dann verraten wurde. Der Film läßt den Zuschauer teilhaben an einer zermürbenden Auseinandersetzung eines einzelnen Mannes gegen eine Organisation, die weitaus mehr Geld, mehr Menschen und vor allem aber mehr Zeit hat.
Das solche Fälle nicht nur in den USA auftreten sondern auch in Deutschland, zeigte uns ein Kommentar, den ein Leser unseres Blogs hinterließ.
Vor vielen Jahren entwickelte er ein nach ihm benanntes Schweißverfahren, welches anschließend auch von einem Automobilkonzern genutzt wurde und das alte Verfahren ablöste. Statt ihm jedoch eine Anerkennung für seine Tätigkeit zukommen zu lassen, wurde der Mann entlassen und musste sich viele Jahre mit den Verantwortlichen über die Nutzungsrechte seiner Entwicklung streiten.
Während es zu Beginn nur um die Nutzung bzw. Erlaubnis des Schweißverfahrens ging, wurde im Laufe des Verfahrens immer wieder die Frage der Urheberschaft diskutiert. Diese wurde per Gerichtsbeschluss seiner ehemaligen Firma zugesprochen, welche auch gleich eine Umbenennung des Schweißverfahrens vornahm. Nun steht unser Leser vor den Scherben seiner Erfindung. Es ist ihm sogar gerichtlich die Behauptung untersagt, dass es seine Erfindung sei.
Ohne genaue Kenntnis des Falles ist es für uns freilich nicht möglich, einzuschätzen, ob dem Mann Unrecht widerfahren ist. Doch wenn unser Leser so wie er behauptet tatsächlich der wahre Erfinder ist, dann kann das für ihn negative Gerichtsurteil m.E. nur auf mangelhafte Beweise zurückzuführen sein.
Mit einem starken Beweis seiner Erfindung hätte sich die Position vor Gericht sicherlich verbessern lassen. Hätte unser Leser seine Erfindung bereits während der Entwicklungsphase und später auch die Fertigstellung regelmäßig durch notarielle Hinterlegung dokumentiert, wäre kein anderer in der Lage, frühere und ähnlich starke Beweise für die Urheberschaft vorzulegen.
Wer kopiert, benötigt das Original. Wenn das Original aber sofort nach der Schaffung bei einem Notar hinterlegt wird, können andere wenn überhaupt dann nur spätere Nachweise erbringen.
Die notarielle Hinterlegung bringt auch den Vorteil mit sich, dass die Erfindung geheim bleibt. Eine Veröffentlichung, die womöglich ebenfalls einen Dokumentation des Schöpfungszeitpunktes bewirken kann, würde nämlich eine spätere Patentanmeldung unmöglich machen und damit den Erfinder schädigen.
Regelmäßige notarielle Hinterlegungen bieten Schutz für Erfinder und Kreative.
Fragen Sie Ihren Notar oder nutzen Sie den Online-Service PriorMart.
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