DesignProtection.com gestartet
Posted on | October 1, 2009 |
Wenn ein Design für ein Urheberwerk nicht ausreichend Schöpfungstiefe besitzt, kann es trotzdem geschützt werden. Speziell zum Schutz der “äußeren Erscheinungsform von Erzeugnissen” gibt es das Geschmacksmuster.
Um ein Design durch ein Geschmacksmuster zu schützen, kann man
a) beim DPMA eine Eintragung in Auftrag geben oder
b) sofort und kostenlos das Design bei http://de.designprotection.com offenbaren und damit einen 3jährigen Schutz gegen Nachahmung in der gesamten EU bewirken.
Dieses Schutzrecht heißt nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
PriorMart hat ein Portal entwickelt, das für die Offenbarung von Designs zur Erlangung von nicht eingetragenen Geschmacksmustern optimiert wurde. Es ist immer verfügbar, von überall nutzbar und es ist kostenlos.
Schauen Sie einmal rein, wenn Sie ein Designer sind: http://de.designprotection.com
Comments
One Response to “DesignProtection.com gestartet”
Leave a Reply
October 4th, 2009 @ 20:16 125468019208Sun, 04 Oct 2009 20:16:32 +0200
[...] sagen danke an Best-Practice-Business-Blog, Designbote, natürlich PriorMart-Blog und Plagiarismus-Blog, Farbenmix.de, gdeb.de, Plagiarismtoday.com, ttdesign.de und alle anderen [...]