PriorMart Blog

News und Hintergründe aus dem PriorMart Büro.

Urheberrecht schützt Filmkritik

Posted on | March 10, 2010 | No Comments

Das Verfassen einer Filmkritik ist ein Werk, welches durch das Urhebergesetz geschützt werden kann. Dies entschied das LG Köln (Az.: 28 O 250/09) und sah eine Summe von 150 € für die Erstellung als gerechtfertigt an. Gestritten wurde vor allem um die ausreichende Schöpfungshöhe, welche Voraussetzung für die Anerkennung des Textes als Werk im Sinne des UrhG ist. Bis auf einen Fall sah das Landgericht diese Bedingung als erfüllt an.

Roman “Axolotl Roadkill” teilweise nur Zweitverwertung

Posted on | February 8, 2010 | No Comments

Sie wurde als neuer Star am Buchhimmel gefeiert. Nun musste die 17-jährige Helene Hegelmann bekanntgeben, dass nicht alle Stellen des Debütromans “Axolotl Roadkill” ihrem Geiste entsprungen sind. Einige der Ausführungen stammen von einem Blogger mit dem Namen “Airen” der Textpassagen seines Buches “Strobo” auf der Internetseite gefuehlskonserve.de veröffentlichte.

Darauf angesprochen antwortete die junge Schriftstellerin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: “Airen, von dem ich insgesamt eine Seite, ohne sie groß verändern zu müssen, regelrecht abgeschrieben habe, ist ein großartiger Schriftsteller, dessen Blog im Internet einen Teil der alternativen Lebensweise, über die ich berichten wollte, auf den Punkt gebracht hat, und mit dem ich über das Buch auch ein Stück weit versuche, in Kommunikation zu treten.“

Zumindest in der Danksagung taucht “Airen” nun auf. Auch wenn die Aufnahme auch erst zur zweiten Auflage erfolgte. Derzeit bemüht sich der Ullstein-Verlag, bei dem Hegemann unter Vertrag steht, mit dem Verlag in dem “Strobo” erschienen ist, zu einigen und die benötigten Rechte nachträglich zu erwerben.

Schuldbewusst zeigte sich das Nachwuchstalent im ersten Moment nicht: Sie selbst fand ihre Vorgehensweise “total legitim”. Erst später, unter dem Druck der Medienberichterstattung, entschuldigte sie sich bei allen Rechtinhabern für ihr sorgloses Verhalten.

(Berichte zu diesem Plagiatsfall in FAZ.de, Süddeutsche.de sowie Spiegel online)

Wo sind illegale Kopien erlaubt?

Posted on | January 28, 2010 | No Comments

Diese Frage mutet vielleicht etwas ungewöhnlich an. Im ersten Augenblick würde die Antwort sicher “nirgendwo” lauten. Doch dies wäre falsch. Derzeit ist der Besitz von drei illegalen Raubkopien in Malaysia noch nicht strafbewährt. Dies soll sich allerdings in den nächsten Zeit ändern. So arbeitet man derzeit an der Umsetzung eines neuen Urheberrechtsgesetzes, welches eine Bestrafung ab der ersten illegalen Kopie beinhaltet. Doch das Gesetz soll noch viel weiter gehen. So sollen auch die Vermieter von Raubkopie-Verkaufsstellen sollen in die Haftung genommen werden.

DDR ist keine Marke

Posted on | January 28, 2010 | 1 Comment

Vor wenigen Wochen wurde in ganz Deutschland noch der Mauerfall gefeiert. 20 Jahre sind seit diesem wichtigen Ereignis für alle Bundesbürger vergangen. Doch so schnell gibt sich die DDR nicht geschlagen. Als Marke soll sie wieder auferstehen. So wollte es zumindest ein Karlsruher Unternehmer, der sich “DDR” als Marke für Kleidungsstücke schützen ließ. Allerdings hatte seine Klage keinen Erfolg. Die Richter konnten keinen Bezug auf den Hersteller erkennen. Die Buchstabenreihenfolge sei eher “als ausschließlich dekoratives Element” zu betrachten.Bleibt festzuhalten: Nachdem 1990 die DDR-Mark verschwand trifft es nun die DDR-Marke.

Was tun bei einem unberechtigten Plagiatsvorwurf?

Posted on | November 16, 2009 | No Comments

Plagiatskonflikte drohen aus zwei Richtungen. Nicht nur die eigenen Werke können plagiiert werden, sondern Dritte können Ihnen bei Ihren eigenen Werken Plagiarismus unterstellen. Wenn Beweise fehlen, stehen Urheber dem dreisten Vorwurf oft ohnmächtig gegenüber.

Monatelang haben Sie an den Details Ihrer Website getüftelt, endlich geht sie online. Ein paar Tage später erreicht Sie der Brief einer Anwaltskanzlei, in dem behauptet wird, dass Sie die Urheber- und Designrechte eines Mandanten verletzen. Sie werden aufgefordert, die Website unverzüglich vom Netz zu nehmen, die Anwaltskosten zu begleichen und Schadensersatz an den Mandanten zu leisten. Wie ist die Rechtslage?

Sind Sie der Urheber?

Wenn Sie ohne Kenntnis der anderen Website in einem eigenen Schöpfungsprozess Webdesign, Texte und Grafiken gestaltet haben, sind für Sie höchstwahrscheinlich eigene Urheberrechte entstanden. Das Urheberrecht kennt keinen Prioritätsschutz.

Allerdings hat der Schöpfer des später entstandenen Werkes die Beweislast. Er muss beweisen, dass er die Website des anderen zum Zeitpunkt der eigenen Werksschöpfung nicht gekannt hat. Gelingt ihm das nicht, deutet dies auf eine Urheberrechtsverletzung hin.

Beweise sind entscheidend.

Es ist nicht leicht, bei einer weltweit abrufbaren Website die Unkenntnis zu beweisen. Wie bei einem bereits veröffentlichten Buch oder einem im Radio gespielten Song existierte auch bei dieser Website die grundsätzliche Möglichkeit, sie gekannt zu haben, das lässt sich nicht leugnen. Der belastete Urheber kann also nur die Wahrscheinlichkeit der Kenntnis herunterspielen.

Einfacher wäre es, wenn der belastete Urheber seinen tatsächlichen Schöpfungsprozess beweisen könnte. Daraus würde u.U, hervorgehen, dass er wesentliche Bestandteile der Website sogar bereits vor der Veröffentlichung der anderen Website ersonnen hatte. Schließlich hat er monatelang an der Seite gearbeitet, bevor sie veröffentlicht wird.

Dies gilt für alle Werkarten des Urheberrechts. Deshalb argumentierte Chris Martin von der Band ColdplayWas für ein Plagiatsvorwurf? Unser Song wurde sechs Monate vor deren Auftritt geschrieben.“ Autor Dan Brown dagegen wurden in einem Plagiatsprozess zum Bestseller „Sakrileg“ fehlende Urhebernachweise beinahe zum Verhängnis.

Sofortmaßnahmen.

Wenn Sie sich nicht sofort unterwerfen möchten, sind zwei Maßnahmen angeraten…. Lesen Sie weiter im kostenlosen ePaper im Download-Bereich.

Direktlink: http://www.priormart.com/pdf/unberechtigter_plagiatsvorwurf.pdf

Copyright-Flatrates | Optimaler Ideenschutz für Agenturen

Posted on | November 11, 2009 | No Comments

Wieviele kreative Werke erschafft eine kleinstmögliche Werbeagentur (1 Person) pro Monat? 2, 5, 20 Werke? Wieviele Werke davon könnten Gegenstand eines Urheberrechtskonfliktes werden?

Jedes Werk kann zum Plagiatsfall werden.

Denken Sie nicht nur an den Fall, dass Sie jemandem Plagiarismus vorwerfen. Auch Ihnen kann umgekehrt Plagiarismus vorgeworfen werden. Jede der beiden Fallarten kann zur Schlammschlacht werden, wenn sich der Konflikt nicht objektiv auf Basis guter Beweise schlichten läßt.

Ein Copyright-Konflikt kann Sie wochenlang beschäftigen.

Natürlich wird nicht jedes Werk zum Plagiatsfall. Doch es ist leider unmöglich vorherzusagen, welches Werk Ihnen Ärger bereiten wird. Es muss nicht zwangsläufig Ihr “Meisterstück” sein. Wegen eines Werks, für das Sie eine Nacht Arbeit investiert haben, müssen Sie mitunter Wochen opfern, nur um einen Plagiatskonflikt aus dem Weg zu räumen.

Einzelne Werke abzusichern, ist nicht genug.

Diese Unsicherheit machte es bislang schwer, sich gegen Plagiatsfälle und -vorwürfe abzusichern. Denn auf welches Werk sollte man das Augenmerk richten, welches zusätzlich absichern? Man pickte sich seine “Meisterstücke” heraus, nur um danach festzustellen, dass leider doch eines der anderen Werke betroffen ist.

Es ist frustrierend. Ein Entwurf wurde vor der Übergabe notariell hinterlegt, doch die Modifikation aus Kostengründen oft nicht mehr. Tritt dann der Problemfall auf, hat die Agentur keine notarielle Priorität für die letzte Werkversion und damit eine geschwächte Position. Viele Agenturen reagieren aufgrund solcher Erfahrungen trotzig und ignorieren die Möglichkeiten der notariellen Priorität komplett. Das reduziert zwar den Aufwand im Vorfeld, macht aber den Schaden im Ernstfall auch nicht kleiner.

PriorMart-Kunden dokumentieren ihren gesamten kreativen Schaffensprozess und sind deshalb besser geschützt.

Da Sie vorher nicht wissen können, welche Version und welches Werk Sie einmal in einem Copyright-Konflikt verteidigen müssen, müssen Sie auch auf Eventualitäten vorbereitet sein. Wer die Hinterlegungs-Flatrate von PriorMart nutzt, ist deshalb besser geschützt. Unsere Kunden hinterlegen einen Roman nicht erst, wenn er fertig ist, sondern bereits in unterschiedlichen Versionen während der Entwicklungsphase. Sie hinterlegen nicht nur das Design, das den Pitch gewonnen hat, sondern auch die 10 Entwürfe, die leider leer ausgingen. Sie laden nicht nur den fertigen Song hoch, sondern auch ihre Song-Ideen, Texte und Coverdesigns.

Alles notariell hinterlegt, ohne größeren Aufwand zu haben.

Hinterlegen Sie ein fertiges Werk, kostet dies bei PriorMart €49. Hinterlegen Sie beliebig viele Werke und Dateien, kostet Sie das im Monat ab €59 (siehe Angebote für Copyright-Flatrate).

Der zeitliche Aufwand ist ebenfalls sehr niedrig. Wenn Sie ein fertiges Werk hinterlegen, verbringen Sie erfahrungsgemäß viel Zeit damit, das Werk auf Details zu überprüfen. Schließlich kann eine Hinterlegung nicht mehr modifiziert werden. Ergeben sich Änderungen, wäre eine neue Hinterlegung erforderlich. Mit der Flatrate werden Werke so hinterlegt, wie sie gerade sind. Ob es eine unfertige Version des Werkes ist, spielt keine große Rolle, da Sie ohnehin noch weitere Versionen dieses Werkes hinterlegen werden, zum Schluß naturgemäß auch die finale.

Kopieren Sie am Freitag Abend alle Dateien, an denen Sie gearbeitet haben in einen Ordner, komprimieren Sie diesen Ordner zu einer Datei (Winzip, Winrar, StuffIt) und laden Sie diese Datei hoch. Fertig. Ihre Daten sind jetzt in Bezug auf die Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Schutzrechte gesichert und gleichzeitig vor Datenverlust geschützt.

Wo liegen die Grenzen der Copyright-Flatrate?

Die Copyright-Flatrate hinterlegt jede Datei, die Sie hochladen, bei einem Notar. Damit konservieren Sie nicht weniger als die Wahrheit. In einem Streitfall können Sie rückwirkend beweisen, wie Sie tatsächlich gearbeitet haben. Das nützt Ihnen nur dann etwas, wenn Sie auch im Recht sind.

Sie können mit der notariellen Hinterlegungs-Flatrate nichts beweisen, was nicht der Wahrheit entspricht. Natürlich entscheiden Sie stets selbst darüber, welche notarielle Beglaubigung Sie für Ihre Beweisführung heranziehen, Sie müssen sich also nicht selbst belasten. Aber die erleichernde Wirkung geht von der notariellen Hinterlegung nur dann aus, wenn Sie sich auch fair und innerhalb der Regeln bewegen.

Relaunch unserer Website

Posted on | October 27, 2009 | No Comments

Die PriorMart-Website wurde überarbeitet und ging heute neu ans Netz.

Wichtigste Neuigkeiten:

- Kompakte Infos für einzelne Urhebergruppen, geordnet unter http://www.priormart.com/de/copyright

- Die Rabattpaket haben kein Verfallsdatum mehr. Wer noch ein “altes” Paket hat, wird ebenfalls auf unbegrenzte Gültigkeit umgestellt.

- Die Einzeltarife wurden umbenannt und betragen nun 49,00 EUR für die einzelne notarielle Hinterlegung inkl. Versandservice, Archivierung, Siegelnutzung für bis zu 50MB und 39,00 EUR ohne Versandservice.

- Copyright-Flatrates wurden eingeführt. Darüber lesen Sie bald mehr in unserem Blog. Vorab: Wir glauben, dass die Copyright-Flatrates für Agenturen und kreative Profis eine enorme Erleichterung bei der täglichen Arbeit darstellen. Gegen eine Monatspauschale können beliebig viele Werke, Entwürfe, Ideen und Versionen notariell hinterlegt werden, schon ab 59,-/mtl.

- Gründer und Studenten erhalten 50% Rabatt auf die Flatrates. Auch dazu in Kürze mehr.

Wir sind neugierig auf Ihr Feedback. Wie gefällt Ihnen die neue Website, was finden Sie gut, was vermissen Sie? Hinterlassen Sie uns einen Kommentar.

DesignProtection.com gestartet

Posted on | October 1, 2009 | 1 Comment

Wenn ein Design für ein Urheberwerk nicht ausreichend Schöpfungstiefe besitzt, kann es trotzdem geschützt werden. Speziell zum Schutz der “äußeren Erscheinungsform von Erzeugnissen” gibt es das Geschmacksmuster.

Um ein Design durch ein Geschmacksmuster zu schützen, kann man

a) beim DPMA eine Eintragung in Auftrag geben oder

b) sofort und kostenlos das Design bei http://de.designprotection.com offenbaren und damit einen 3jährigen Schutz gegen Nachahmung in der gesamten EU bewirken.

Dieses Schutzrecht heißt nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

PriorMart hat ein Portal entwickelt, das für die Offenbarung von Designs zur Erlangung von nicht eingetragenen Geschmacksmustern optimiert wurde. Es ist immer verfügbar, von überall nutzbar und es ist kostenlos.

Schauen Sie einmal rein, wenn Sie ein Designer sind: http://de.designprotection.com

Neue Tarife bei PriorMart

Posted on | September 28, 2009 | No Comments

Im Jahr 2006 startete PriorMart den ersten Online-Service für die notarielle Hinterlegung digitaler Werke im deutschen Markt. Nun ist es an der Zeit, das Feedback unserer Kunden in eine neue Tarifstruktur zu wandeln.

Die wichtigste Neuerung - Copyright-Flatrates!

Kleine Änderungen können aus einem geschützten Urheberrecht schon ein neues Werk machen. Doch kann man jede Änderung eines Werkes neu hinterlegen? €49 pro Hinterlegung sind zwar günstig aber schon 4 Hinterlegungen pro Monat ergeben einen erheblichen Kostenfaktor.

Deshalb gibt es ab dem 15.Oktober 2009 Hinterlegungs-Flatrates. Flatrate-Kunden können soviele Werke hinterlegen wie sie wollen. Ob Sie Ihren Roman oder ob Sie den Output Ihrer Werbeagentur täglich hochladen – mit der Flatrate zahlen Sie stets dieselbe Monatspauschale.

Je nach Branche sind die Werkdateien unterschiedlich groß. Wir haben deshalb die Copyright-Flatrates nach dem maximalen Datenvolumen pro Monat gestaffelt. Erhältlich sind:

Entry-Flat | 100MB pro Monat | €59
Standard-Flat | 500MB pro Monat | €99
Pro-Flat | 2GB pro Monat | €129
Premium-Flat | 5GB pro Monat | €159

Für jede Flatrate gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten, danach ist sie jederzeit kündbar.

PriorMart unterstützt Studenten und Gründer mit einem 50% Rabatt auf alle Flatrates.

Unverändert bleibt unser Einsteiger-Tarif „Individual Mini“. Zukünftig heißt dieser Tarif „Einsteiger“ und bietet eine notarielle Hinterlegung inkl. Erstellung und Versand der notariellen Beglaubigung für €49.
Die „Update“ Option für einzelne Hinterlegungen ohne Versand der notariellen Beglaubigung wurde angepasst und kostet in Zukunft €39. Bei der Update-Option wird ebenfalls eine notarielle Hinterlegung durchgeführt. Die schriftliche Beglaubigung des Notars wird aber erst auf Anfrage erstellt und an Sie versendet.

Veränderungen gibt es bei den Paketangeboten. Während die Paket bislang eine Laufzeit von einem Jahr hatten, gibt es zukünftig kein Verfallsdatum mehr. Einmal erworbene Hinterlegungen bleiben für Sie unbegrenzt abrufbar. Entsprechend werden Paketbuchungen auch nicht mehr jährlich verlängert. Ist ein Paket aufgebraucht, buchen Sie ein neues oder auch nicht, ganz wie Sie wünschen.

Die neuen Paketangebote sind

Spar-Paket | 10 Hinterlegungen á €29,50 für insg. €295
Best-Paket | 36 Hinterlegungen á €27,50 für insg. €990

Für Kunden, die am Stichtag über eines der „alten“ Paket-Angebote verfügen, werden sämtliche darin noch enthaltenen Hinterlegungen ebenfalls auf die unbegrenzte Laufzeit umgewandelt. Möchten Sie die gebuchten Hinterlegungen innerhalb eines Jahre aufbrauchen – kein Problem. Möchten Sie die Hinterlegungen langfristiger einteilen – nur zu.

Die neuen Tarife werden vorr. am 15.10.2009 in Kraft treten.

Zusätzlich erhalten alle Bestandskunden am 15.10.09 eine Gutschrift über €10 auf Ihr PriorMart-Kundenkonto. Das Guthaben ist bis zum 31.12.09 gültig und wird automatisch bei einer Bestellung angerechnet.

Update vom 13.10.09: Da das Tarif-Update mit einem Webdesign-Update einhergeht, dauern die Arbeiten etwas länger. Die Umstellung findet mit etwas Verspätung noch im Oktober 2009 statt.

PriorMart schützt Designs, europaweit

Posted on | September 11, 2009 | No Comments

Design ist erfolgsentscheidend. Ob beim Auto, bei Websites oder in der Mode - die technische Raffinesse wird wertlos, wenn sie nicht durch das Design wirkungsvoll nach außen getragen wird. Das Design entscheidet über den ersten Eindruck.

Beim Schutz von Designs waren Designer dennoch benachteiligt. Während Musiker und Autoren ab Werksschöpfung automatisch durch das Urheberrecht geschützt wurden (auf die Probleme beim Nachweis der Urheberschaft wird an anderer Stelle eingegangen), gibt es diesen automatischen Schutz für Designs häufig nicht.

Designs werden durch Geschmacksmuster geschützt, bisher meist durch das eingetragene Geschmacksmuster. Dieses Schutzrecht kann beim Patentamt schriftlich beantragt werden. Es kostet Zeit, Geld und schützt ein Design für maximal 25 Jahre. Nur wenige Designs wurden deshalb wirklich als Geschmacksmuster eingetragen, für die meisten Entwicklungen war der Aufwand zu hoch.

Doch ein ungeschütztes Design ist wie ein unangeschlossenes Fahrrad, es ist als erstes weg.

Ab sofort muss kein Design  mehr ungeschützt sein. PriorMart ermöglicht jedem Designer seine Arbeiten für 3 Jahre durch das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster zu schützen und das kostenlos.

Das Portal ist erst kürzlich gestartet und befindet sich noch in der geschlossenen Beta-Phase. Aber natürlich stellen wir den Lesern unseres Blogs 10 Beta-Codes bereit, um sich zu registrieren und die ersten Designs zu schützen.

Verwenden Sie bei der Registrierung einen der folgenden Beta-Codes:

PKHABPK
UJKDWSQ
LFHBKMH
ERSLPUS
DMLYNXT
ANNEJOF
DWEOHIF
UVJQPLF
JFSOQLH
ELELUOC

und merken Sie sich diese Adresse, um Designs zu schützen: http://designprotection.com

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PriorMart bietet schnelle und komfortable Hinterlegungen von digitalen Werken bei einem zugelassenen Notar. Dieser Service wurde 2005-2006 durch PriorMart entwickelt und in den Markt eingeführt. Notarielle Hinterlegungen Online - bei PriorMart sind Sie richtig.

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