PriorMart Blog

News und Hintergründe aus dem PriorMart Büro.

Hätte eine notarielle Hinterlegung Herrn Tauss gut getan?

Posted on | May 28, 2010 | No Comments

Der Fall Tauss ist abgeschlossen, für viele bleibt ein Beigeschmack. Welche Maßnahmen hätte Herr Tauss treffen können, um seine Glaubwürdigkeit zu erhöhen? Das fragte der Regioblog.de in einem Interview PriorMart-Vorstand Peter Schilling.

Das Interview finden Sie hier.

Endlich: Informative Videos zum Urheberrecht

Posted on | May 18, 2010 | 1 Comment

Fast jeder ist inzwischen irgendwie vom Urheberrecht betroffen. Doch nur wenige verstehen dieses Recht wirklich im Detail. Das liegt nicht an mangelnder Intelligenz sondern das Urheberrecht ist leider ein sehr umfangreiches, komplexes und immer wieder durch gerichtliche Auslegung geändertes Recht, dessen Verständnis viel Zeit und Studium erfordert.

Einen einfachen Weg zum Urheberrechtsverständnis hat die Autorenvereinigung CISAC geschaffen. Auf 3 unterhaltsamen Videos werden die Grundlagen in Comic-Form erklärt. Das versteht endlich jedes Kind.

Video I: Was ist ein Urheber?

Video II: Was ist ein Werk?

Video III: Was ist eine Urheberrechtgesellschaft?

Alle Videos im Überblick unter http://www.dailymotion.com/playlist/x1anif_CISACTV_kurzfilme-uber-das-urheberrecht/1#videoId=xcv50x

Lebenslange Tantiemen für Immobilienentwickler

Posted on | April 15, 2010 | 1 Comment

Man muss nicht mehr Paul McCartney heißen, um sich sein Leben lang an Einnahmen aus Jugendwerken zu erfreuen. Auch Immobilienentwickler, also Architekten, Bauunternehmen usw. , sollen langfristig an jedem Verkauf der Immobilie beteiligt werden, zumindest, wenn es nach der Freehold Capital Partners geht.

Diese ist ein US-Finanzdienstleister und möchte die lebenslange Tantieme für alle Immobilienentwickler mit einer Vertragsklausel durchsetzen. Derzeit darf diese Klausel allerdings noch nicht verwendet werden, da Freehold sich dieselbe patentieren lassen möchte.

Freehold argumentiert:

So wie Autoren, die Bücher schreiben, und Musiker, die Stücke komponieren, an welchen sich auch künftige Generationen erfreuen, leisten Jene, die Immobilien verbessern, dies ebenfalls im Rahmen eines kreativen Prozesses, weshalb der Ablauf von Immobilientransaktionen diesem Faktum Rechnung tragen sollte.

Das Urheberrecht und die daraus resultierenden langfristigen Einnahmen wecken Begehrlichkeiten auch bei denjenigen, die nicht künstlerisch aktiv sind. An Kreativität mangelt es hier offensichtlich nicht, wie folgende Vorschläge für erlöspflichtige Immobilienverbesserungen zeigen:

Vielleicht haben sie einen Baum gepflanzt, ein Zimmer angebaut oder ein Haus renoviert. Warum sollten Sie nicht in 50 Jahren profitieren, wenn eine andere Familie auf dem Grundstück lebt, das sie verbesserten, und Gewinn macht, wenn sie das Haus wieder verkauft?

Wie diese Kreativität belohnt werden soll, steht auf einem anderen Blatt. Die Kritik am “anstrengungslosen Einkommen” wird durch diesen Vorschlag wohl kaum leiser werden.

Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32449/1.html

Bushido wegen 13 Plagiaten verurteilt

Posted on | March 24, 2010 | 2 Comments

Bushido steht seit über einem Jahr wegen Plagiarismus vor Gericht. Das ist gut für alle, die unsere Bushido-Aktion genutzt und während der gesamten Dauer des Prozesses 10% Nachlass auf alle Bestellungen bei PriorMart genossen haben.

Wie Spiegel Online meldet, wurde nun ein Urteil gesprochen. Bushido ist schuldig. Er muss Schadensersatz leisten und Tonträger, die die geklauten Elemente enthalten, aus dem Handel nehmen. In den Schredder kommen “Von der Skyline zum Bordstein”, “Bravo Hits 56″ und “The Dome Vol. 41″.

Die Bushido-Anwälte bezweifelten während des Prozesses, dass die unter Künstlernamen auftretenden Musiker der Band Dark Sanctuary tatsächlich Urheber und zur Klage berechtigt sind. Ein solider Urhebernachweis ist im Streitfall wichtiger, als den meisten Künstlern bewusst ist. Alexander Duve, Anwalt von Dark Sanctuary, hat darauf bereits hingewiesen.

Urheberrecht schützt Filmkritik

Posted on | March 10, 2010 | No Comments

Das Verfassen einer Filmkritik ist ein Werk, welches durch das Urhebergesetz geschützt werden kann. Dies entschied das LG Köln (Az.: 28 O 250/09) und sah eine Summe von 150 € für die Erstellung als gerechtfertigt an. Gestritten wurde vor allem um die ausreichende Schöpfungshöhe, welche Voraussetzung für die Anerkennung des Textes als Werk im Sinne des UrhG ist. Bis auf einen Fall sah das Landgericht diese Bedingung als erfüllt an.

Roman “Axolotl Roadkill” teilweise nur Zweitverwertung

Posted on | February 8, 2010 | 1 Comment

Sie wurde als neuer Star am Buchhimmel gefeiert. Nun musste die 17-jährige Helene Hegelmann bekanntgeben, dass nicht alle Stellen des Debütromans “Axolotl Roadkill” ihrem Geiste entsprungen sind. Einige der Ausführungen stammen von einem Blogger mit dem Namen “Airen” der Textpassagen seines Buches “Strobo” auf der Internetseite gefuehlskonserve.de veröffentlichte.

Darauf angesprochen antwortete die junge Schriftstellerin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: “Airen, von dem ich insgesamt eine Seite, ohne sie groß verändern zu müssen, regelrecht abgeschrieben habe, ist ein großartiger Schriftsteller, dessen Blog im Internet einen Teil der alternativen Lebensweise, über die ich berichten wollte, auf den Punkt gebracht hat, und mit dem ich über das Buch auch ein Stück weit versuche, in Kommunikation zu treten.“

Zumindest in der Danksagung taucht “Airen” nun auf. Auch wenn die Aufnahme auch erst zur zweiten Auflage erfolgte. Derzeit bemüht sich der Ullstein-Verlag, bei dem Hegemann unter Vertrag steht, mit dem Verlag in dem “Strobo” erschienen ist, zu einigen und die benötigten Rechte nachträglich zu erwerben.

Schuldbewusst zeigte sich das Nachwuchstalent im ersten Moment nicht: Sie selbst fand ihre Vorgehensweise “total legitim”. Erst später, unter dem Druck der Medienberichterstattung, entschuldigte sie sich bei allen Rechtinhabern für ihr sorgloses Verhalten.

(Berichte zu diesem Plagiatsfall in FAZ.de, Süddeutsche.de sowie Spiegel online)

Wo sind illegale Kopien erlaubt?

Posted on | January 28, 2010 | No Comments

Diese Frage mutet vielleicht etwas ungewöhnlich an. Im ersten Augenblick würde die Antwort sicher “nirgendwo” lauten. Doch dies wäre falsch. Derzeit ist der Besitz von drei illegalen Raubkopien in Malaysia noch nicht strafbewährt. Dies soll sich allerdings in den nächsten Zeit ändern. So arbeitet man derzeit an der Umsetzung eines neuen Urheberrechtsgesetzes, welches eine Bestrafung ab der ersten illegalen Kopie beinhaltet. Doch das Gesetz soll noch viel weiter gehen. So sollen auch die Vermieter von Raubkopie-Verkaufsstellen sollen in die Haftung genommen werden.

DDR ist keine Marke

Posted on | January 28, 2010 | 1 Comment

Vor wenigen Wochen wurde in ganz Deutschland noch der Mauerfall gefeiert. 20 Jahre sind seit diesem wichtigen Ereignis für alle Bundesbürger vergangen. Doch so schnell gibt sich die DDR nicht geschlagen. Als Marke soll sie wieder auferstehen. So wollte es zumindest ein Karlsruher Unternehmer, der sich “DDR” als Marke für Kleidungsstücke schützen ließ. Allerdings hatte seine Klage keinen Erfolg. Die Richter konnten keinen Bezug auf den Hersteller erkennen. Die Buchstabenreihenfolge sei eher “als ausschließlich dekoratives Element” zu betrachten.Bleibt festzuhalten: Nachdem 1990 die DDR-Mark verschwand trifft es nun die DDR-Marke.

Was tun bei einem unberechtigten Plagiatsvorwurf?

Posted on | November 16, 2009 | No Comments

Plagiatskonflikte drohen aus zwei Richtungen. Nicht nur die eigenen Werke können plagiiert werden, sondern Dritte können Ihnen bei Ihren eigenen Werken Plagiarismus unterstellen. Wenn Beweise fehlen, stehen Urheber dem dreisten Vorwurf oft ohnmächtig gegenüber.

Monatelang haben Sie an den Details Ihrer Website getüftelt, endlich geht sie online. Ein paar Tage später erreicht Sie der Brief einer Anwaltskanzlei, in dem behauptet wird, dass Sie die Urheber- und Designrechte eines Mandanten verletzen. Sie werden aufgefordert, die Website unverzüglich vom Netz zu nehmen, die Anwaltskosten zu begleichen und Schadensersatz an den Mandanten zu leisten. Wie ist die Rechtslage?

Sind Sie der Urheber?

Wenn Sie ohne Kenntnis der anderen Website in einem eigenen Schöpfungsprozess Webdesign, Texte und Grafiken gestaltet haben, sind für Sie höchstwahrscheinlich eigene Urheberrechte entstanden. Das Urheberrecht kennt keinen Prioritätsschutz.

Allerdings hat der Schöpfer des später entstandenen Werkes die Beweislast. Er muss beweisen, dass er die Website des anderen zum Zeitpunkt der eigenen Werksschöpfung nicht gekannt hat. Gelingt ihm das nicht, deutet dies auf eine Urheberrechtsverletzung hin.

Beweise sind entscheidend.

Es ist nicht leicht, bei einer weltweit abrufbaren Website die Unkenntnis zu beweisen. Wie bei einem bereits veröffentlichten Buch oder einem im Radio gespielten Song existierte auch bei dieser Website die grundsätzliche Möglichkeit, sie gekannt zu haben, das lässt sich nicht leugnen. Der belastete Urheber kann also nur die Wahrscheinlichkeit der Kenntnis herunterspielen.

Einfacher wäre es, wenn der belastete Urheber seinen tatsächlichen Schöpfungsprozess beweisen könnte. Daraus würde u.U, hervorgehen, dass er wesentliche Bestandteile der Website sogar bereits vor der Veröffentlichung der anderen Website ersonnen hatte. Schließlich hat er monatelang an der Seite gearbeitet, bevor sie veröffentlicht wird.

Dies gilt für alle Werkarten des Urheberrechts. Deshalb argumentierte Chris Martin von der Band ColdplayWas für ein Plagiatsvorwurf? Unser Song wurde sechs Monate vor deren Auftritt geschrieben.“ Autor Dan Brown dagegen wurden in einem Plagiatsprozess zum Bestseller „Sakrileg“ fehlende Urhebernachweise beinahe zum Verhängnis.

Sofortmaßnahmen.

Wenn Sie sich nicht sofort unterwerfen möchten, sind zwei Maßnahmen angeraten…. Lesen Sie weiter im kostenlosen ePaper im Download-Bereich.

Direktlink: http://www.priormart.com/pdf/unberechtigter_plagiatsvorwurf.pdf

Copyright-Flatrates | Optimaler Ideenschutz für Agenturen

Posted on | November 11, 2009 | No Comments

Wieviele kreative Werke erschafft eine kleinstmögliche Werbeagentur (1 Person) pro Monat? 2, 5, 20 Werke? Wieviele Werke davon könnten Gegenstand eines Urheberrechtskonfliktes werden?

Jedes Werk kann zum Plagiatsfall werden.

Denken Sie nicht nur an den Fall, dass Sie jemandem Plagiarismus vorwerfen. Auch Ihnen kann umgekehrt Plagiarismus vorgeworfen werden. Jede der beiden Fallarten kann zur Schlammschlacht werden, wenn sich der Konflikt nicht objektiv auf Basis guter Beweise schlichten läßt.

Ein Copyright-Konflikt kann Sie wochenlang beschäftigen.

Natürlich wird nicht jedes Werk zum Plagiatsfall. Doch es ist leider unmöglich vorherzusagen, welches Werk Ihnen Ärger bereiten wird. Es muss nicht zwangsläufig Ihr “Meisterstück” sein. Wegen eines Werks, für das Sie eine Nacht Arbeit investiert haben, müssen Sie mitunter Wochen opfern, nur um einen Plagiatskonflikt aus dem Weg zu räumen.

Einzelne Werke abzusichern, ist nicht genug.

Diese Unsicherheit machte es bislang schwer, sich gegen Plagiatsfälle und -vorwürfe abzusichern. Denn auf welches Werk sollte man das Augenmerk richten, welches zusätzlich absichern? Man pickte sich seine “Meisterstücke” heraus, nur um danach festzustellen, dass leider doch eines der anderen Werke betroffen ist.

Es ist frustrierend. Ein Entwurf wurde vor der Übergabe notariell hinterlegt, doch die Modifikation aus Kostengründen oft nicht mehr. Tritt dann der Problemfall auf, hat die Agentur keine notarielle Priorität für die letzte Werkversion und damit eine geschwächte Position. Viele Agenturen reagieren aufgrund solcher Erfahrungen trotzig und ignorieren die Möglichkeiten der notariellen Priorität komplett. Das reduziert zwar den Aufwand im Vorfeld, macht aber den Schaden im Ernstfall auch nicht kleiner.

PriorMart-Kunden dokumentieren ihren gesamten kreativen Schaffensprozess und sind deshalb besser geschützt.

Da Sie vorher nicht wissen können, welche Version und welches Werk Sie einmal in einem Copyright-Konflikt verteidigen müssen, müssen Sie auch auf Eventualitäten vorbereitet sein. Wer die Hinterlegungs-Flatrate von PriorMart nutzt, ist deshalb besser geschützt. Unsere Kunden hinterlegen einen Roman nicht erst, wenn er fertig ist, sondern bereits in unterschiedlichen Versionen während der Entwicklungsphase. Sie hinterlegen nicht nur das Design, das den Pitch gewonnen hat, sondern auch die 10 Entwürfe, die leider leer ausgingen. Sie laden nicht nur den fertigen Song hoch, sondern auch ihre Song-Ideen, Texte und Coverdesigns.

Alles notariell hinterlegt, ohne größeren Aufwand zu haben.

Hinterlegen Sie ein fertiges Werk, kostet dies bei PriorMart €49. Hinterlegen Sie beliebig viele Werke und Dateien, kostet Sie das im Monat ab €59 (siehe Angebote für Copyright-Flatrate).

Der zeitliche Aufwand ist ebenfalls sehr niedrig. Wenn Sie ein fertiges Werk hinterlegen, verbringen Sie erfahrungsgemäß viel Zeit damit, das Werk auf Details zu überprüfen. Schließlich kann eine Hinterlegung nicht mehr modifiziert werden. Ergeben sich Änderungen, wäre eine neue Hinterlegung erforderlich. Mit der Flatrate werden Werke so hinterlegt, wie sie gerade sind. Ob es eine unfertige Version des Werkes ist, spielt keine große Rolle, da Sie ohnehin noch weitere Versionen dieses Werkes hinterlegen werden, zum Schluß naturgemäß auch die finale.

Kopieren Sie am Freitag Abend alle Dateien, an denen Sie gearbeitet haben in einen Ordner, komprimieren Sie diesen Ordner zu einer Datei (Winzip, Winrar, StuffIt) und laden Sie diese Datei hoch. Fertig. Ihre Daten sind jetzt in Bezug auf die Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Schutzrechte gesichert und gleichzeitig vor Datenverlust geschützt.

Wo liegen die Grenzen der Copyright-Flatrate?

Die Copyright-Flatrate hinterlegt jede Datei, die Sie hochladen, bei einem Notar. Damit konservieren Sie nicht weniger als die Wahrheit. In einem Streitfall können Sie rückwirkend beweisen, wie Sie tatsächlich gearbeitet haben. Das nützt Ihnen nur dann etwas, wenn Sie auch im Recht sind.

Sie können mit der notariellen Hinterlegungs-Flatrate nichts beweisen, was nicht der Wahrheit entspricht. Natürlich entscheiden Sie stets selbst darüber, welche notarielle Beglaubigung Sie für Ihre Beweisführung heranziehen, Sie müssen sich also nicht selbst belasten. Aber die erleichernde Wirkung geht von der notariellen Hinterlegung nur dann aus, wenn Sie sich auch fair und innerhalb der Regeln bewegen.

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PriorMart bietet schnelle und komfortable Hinterlegungen von digitalen Werken bei einem zugelassenen Notar. Dieser Service wurde 2005-2006 durch PriorMart entwickelt und in den Markt eingeführt. Notarielle Hinterlegungen Online - bei PriorMart sind Sie richtig.

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