PriorMart Blog

News und Hintergründe aus dem PriorMart Büro.

Wer hat das erfunden?

Posted on | January 5, 2012 | No Comments

PriorMart wünscht seinen Kunden und Bloglesern ein großartiges 2012!

Wer was wann erfunden hat, ist eine Frage, die PriorMart Kunden gern gerichtsfest beantworten möchten und dank notarieller Urkunde sind sie dazu auch in der Lage. Das war früher einmal anders.

In einem spannenden Quiz fragt die FTD nach Ihrem Kenntnisstand, wer eigentlich was erfunden hat. Probieren Sie es aus, es macht Spaß und bildet:

http://www.ftd.de/wissen/technik/:wissenstest-wer-hat-das-erfunden/60148005.html

75 Billionen Dollar Schadensersatz für US-Musikindustrie - Irrsinn oder Methode?

Posted on | May 4, 2011 | No Comments

Das Bruttosozialprodukt (BSP) der gesamten Welt beträgt 62 Billionen Dollar. Durch illegale Downloads beim Filesharing-Dienst Limewire ist der RIAA nach eigenen Angaben ein Schaden i.H.v. 75 Billionen Dollar entstanden, diese Summe fordert sie als Schadensersatz.

Das kann man so verstehen, dass ohne die Aktivitäten von Limewire dieser Betrag als Umsatz (oder sogar Gewinn) bei den Mitgliedern der RIAA entstanden wäre. Da Limewire nun abgeschaltet wurde, ist für 2011 eine Verdopplung des Weltwirtschafts-BSPs zu erwarten.

Leider ist der 1. April schon vorbei, deshalb geben wir zu, dass wir diese Prognose nicht ganz ernst meinen. Wie denken Sie darüber?

Links zum Thema:
http://www.pcwelt.de/news/Absurd-RIAA-will-75-Billionen-Schadensersatz-von-Limewire-1507606.html
http://techblogger.eu/post/4088873890/musikindustrie-75-billionen
http://www.melodieundrhythmus.com/mr-3-2011/aufrecht-in-den-untergang/

Diskussion auch bei Facebook: http://www.facebook.com/priormart

Endlich: Informative Videos zum Urheberrecht

Posted on | May 18, 2010 | 3 Comments

Fast jeder ist inzwischen irgendwie vom Urheberrecht betroffen. Doch nur wenige verstehen dieses Recht wirklich im Detail. Das liegt nicht an mangelnder Intelligenz sondern das Urheberrecht ist leider ein sehr umfangreiches, komplexes und immer wieder durch gerichtliche Auslegung geändertes Recht, dessen Verständnis viel Zeit und Studium erfordert.

Einen einfachen Weg zum Urheberrechtsverständnis hat die Autorenvereinigung CISAC geschaffen. Auf 3 unterhaltsamen Videos werden die Grundlagen in Comic-Form erklärt. Das versteht endlich jedes Kind.

Video I: Was ist ein Urheber?

Video II: Was ist ein Werk?

Video III: Was ist eine Urheberrechtgesellschaft?

Alle Videos im Überblick unter http://www.dailymotion.com/playlist/x1anif_CISACTV_kurzfilme-uber-das-urheberrecht/1#videoId=xcv50x

Lebenslange Tantiemen für Immobilienentwickler

Posted on | April 15, 2010 | 1 Comment

Man muss nicht mehr Paul McCartney heißen, um sich sein Leben lang an Einnahmen aus Jugendwerken zu erfreuen. Auch Immobilienentwickler, also Architekten, Bauunternehmen usw. , sollen langfristig an jedem Verkauf der Immobilie beteiligt werden, zumindest, wenn es nach der Freehold Capital Partners geht.

Diese ist ein US-Finanzdienstleister und möchte die lebenslange Tantieme für alle Immobilienentwickler mit einer Vertragsklausel durchsetzen. Derzeit darf diese Klausel allerdings noch nicht verwendet werden, da Freehold sich dieselbe patentieren lassen möchte.

Freehold argumentiert:

So wie Autoren, die Bücher schreiben, und Musiker, die Stücke komponieren, an welchen sich auch künftige Generationen erfreuen, leisten Jene, die Immobilien verbessern, dies ebenfalls im Rahmen eines kreativen Prozesses, weshalb der Ablauf von Immobilientransaktionen diesem Faktum Rechnung tragen sollte.

Das Urheberrecht und die daraus resultierenden langfristigen Einnahmen wecken Begehrlichkeiten auch bei denjenigen, die nicht künstlerisch aktiv sind. An Kreativität mangelt es hier offensichtlich nicht, wie folgende Vorschläge für erlöspflichtige Immobilienverbesserungen zeigen:

Vielleicht haben sie einen Baum gepflanzt, ein Zimmer angebaut oder ein Haus renoviert. Warum sollten Sie nicht in 50 Jahren profitieren, wenn eine andere Familie auf dem Grundstück lebt, das sie verbesserten, und Gewinn macht, wenn sie das Haus wieder verkauft?

Wie diese Kreativität belohnt werden soll, steht auf einem anderen Blatt. Die Kritik am “anstrengungslosen Einkommen” wird durch diesen Vorschlag wohl kaum leiser werden.

Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32449/1.html

Bushido wegen 13 Plagiaten verurteilt

Posted on | March 24, 2010 | 2 Comments

Bushido steht seit über einem Jahr wegen Plagiarismus vor Gericht. Das ist gut für alle, die unsere Bushido-Aktion genutzt und während der gesamten Dauer des Prozesses 10% Nachlass auf alle Bestellungen bei PriorMart genossen haben.

Wie Spiegel Online meldet, wurde nun ein Urteil gesprochen. Bushido ist schuldig. Er muss Schadensersatz leisten und Tonträger, die die geklauten Elemente enthalten, aus dem Handel nehmen. In den Schredder kommen “Von der Skyline zum Bordstein”, “Bravo Hits 56″ und “The Dome Vol. 41″.

Die Bushido-Anwälte bezweifelten während des Prozesses, dass die unter Künstlernamen auftretenden Musiker der Band Dark Sanctuary tatsächlich Urheber und zur Klage berechtigt sind. Ein solider Urhebernachweis ist im Streitfall wichtiger, als den meisten Künstlern bewusst ist. Alexander Duve, Anwalt von Dark Sanctuary, hat darauf bereits hingewiesen.

Urheberrecht schützt Filmkritik

Posted on | March 10, 2010 | No Comments

Das Verfassen einer Filmkritik ist ein Werk, welches durch das Urhebergesetz geschützt werden kann. Dies entschied das LG Köln (Az.: 28 O 250/09) und sah eine Summe von 150 € für die Erstellung als gerechtfertigt an. Gestritten wurde vor allem um die ausreichende Schöpfungshöhe, welche Voraussetzung für die Anerkennung des Textes als Werk im Sinne des UrhG ist. Bis auf einen Fall sah das Landgericht diese Bedingung als erfüllt an.

Roman “Axolotl Roadkill” teilweise nur Zweitverwertung

Posted on | February 8, 2010 | 1 Comment

Sie wurde als neuer Star am Buchhimmel gefeiert. Nun musste die 17-jährige Helene Hegelmann bekanntgeben, dass nicht alle Stellen des Debütromans “Axolotl Roadkill” ihrem Geiste entsprungen sind. Einige der Ausführungen stammen von einem Blogger mit dem Namen “Airen” der Textpassagen seines Buches “Strobo” auf der Internetseite gefuehlskonserve.de veröffentlichte.

Darauf angesprochen antwortete die junge Schriftstellerin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: “Airen, von dem ich insgesamt eine Seite, ohne sie groß verändern zu müssen, regelrecht abgeschrieben habe, ist ein großartiger Schriftsteller, dessen Blog im Internet einen Teil der alternativen Lebensweise, über die ich berichten wollte, auf den Punkt gebracht hat, und mit dem ich über das Buch auch ein Stück weit versuche, in Kommunikation zu treten.“

Zumindest in der Danksagung taucht “Airen” nun auf. Auch wenn die Aufnahme auch erst zur zweiten Auflage erfolgte. Derzeit bemüht sich der Ullstein-Verlag, bei dem Hegemann unter Vertrag steht, mit dem Verlag in dem “Strobo” erschienen ist, zu einigen und die benötigten Rechte nachträglich zu erwerben.

Schuldbewusst zeigte sich das Nachwuchstalent im ersten Moment nicht: Sie selbst fand ihre Vorgehensweise “total legitim”. Erst später, unter dem Druck der Medienberichterstattung, entschuldigte sie sich bei allen Rechtinhabern für ihr sorgloses Verhalten.

(Berichte zu diesem Plagiatsfall in FAZ.de, Süddeutsche.de sowie Spiegel online)

Wo sind illegale Kopien erlaubt?

Posted on | January 28, 2010 | No Comments

Diese Frage mutet vielleicht etwas ungewöhnlich an. Im ersten Augenblick würde die Antwort sicher “nirgendwo” lauten. Doch dies wäre falsch. Derzeit ist der Besitz von drei illegalen Raubkopien in Malaysia noch nicht strafbewährt. Dies soll sich allerdings in den nächsten Zeit ändern. So arbeitet man derzeit an der Umsetzung eines neuen Urheberrechtsgesetzes, welches eine Bestrafung ab der ersten illegalen Kopie beinhaltet. Doch das Gesetz soll noch viel weiter gehen. So sollen auch die Vermieter von Raubkopie-Verkaufsstellen sollen in die Haftung genommen werden.

DDR ist keine Marke

Posted on | January 28, 2010 | 1 Comment

Vor wenigen Wochen wurde in ganz Deutschland noch der Mauerfall gefeiert. 20 Jahre sind seit diesem wichtigen Ereignis für alle Bundesbürger vergangen. Doch so schnell gibt sich die DDR nicht geschlagen. Als Marke soll sie wieder auferstehen. So wollte es zumindest ein Karlsruher Unternehmer, der sich “DDR” als Marke für Kleidungsstücke schützen ließ. Allerdings hatte seine Klage keinen Erfolg. Die Richter konnten keinen Bezug auf den Hersteller erkennen. Die Buchstabenreihenfolge sei eher “als ausschließlich dekoratives Element” zu betrachten.Bleibt festzuhalten: Nachdem 1990 die DDR-Mark verschwand trifft es nun die DDR-Marke.

Was tun bei einem unberechtigten Plagiatsvorwurf?

Posted on | November 16, 2009 | No Comments

Plagiatskonflikte drohen aus zwei Richtungen. Nicht nur die eigenen Werke können plagiiert werden, sondern Dritte können Ihnen bei Ihren eigenen Werken Plagiarismus unterstellen. Wenn Beweise fehlen, stehen Urheber dem dreisten Vorwurf oft ohnmächtig gegenüber.

Monatelang haben Sie an den Details Ihrer Website getüftelt, endlich geht sie online. Ein paar Tage später erreicht Sie der Brief einer Anwaltskanzlei, in dem behauptet wird, dass Sie die Urheber- und Designrechte eines Mandanten verletzen. Sie werden aufgefordert, die Website unverzüglich vom Netz zu nehmen, die Anwaltskosten zu begleichen und Schadensersatz an den Mandanten zu leisten. Wie ist die Rechtslage?

Sind Sie der Urheber?

Wenn Sie ohne Kenntnis der anderen Website in einem eigenen Schöpfungsprozess Webdesign, Texte und Grafiken gestaltet haben, sind für Sie höchstwahrscheinlich eigene Urheberrechte entstanden. Das Urheberrecht kennt keinen Prioritätsschutz.

Allerdings hat der Schöpfer des später entstandenen Werkes die Beweislast. Er muss beweisen, dass er die Website des anderen zum Zeitpunkt der eigenen Werksschöpfung nicht gekannt hat. Gelingt ihm das nicht, deutet dies auf eine Urheberrechtsverletzung hin.

Beweise sind entscheidend.

Es ist nicht leicht, bei einer weltweit abrufbaren Website die Unkenntnis zu beweisen. Wie bei einem bereits veröffentlichten Buch oder einem im Radio gespielten Song existierte auch bei dieser Website die grundsätzliche Möglichkeit, sie gekannt zu haben, das lässt sich nicht leugnen. Der belastete Urheber kann also nur die Wahrscheinlichkeit der Kenntnis herunterspielen.

Einfacher wäre es, wenn der belastete Urheber seinen tatsächlichen Schöpfungsprozess beweisen könnte. Daraus würde u.U, hervorgehen, dass er wesentliche Bestandteile der Website sogar bereits vor der Veröffentlichung der anderen Website ersonnen hatte. Schließlich hat er monatelang an der Seite gearbeitet, bevor sie veröffentlicht wird.

Dies gilt für alle Werkarten des Urheberrechts. Deshalb argumentierte Chris Martin von der Band Coldplay „Was für ein Plagiatsvorwurf? Unser Song wurde sechs Monate vor deren Auftritt geschrieben.“ Autor Dan Brown dagegen wurden in einem Plagiatsprozess zum Bestseller „Sakrileg“ fehlende Urhebernachweise beinahe zum Verhängnis.

Sofortmaßnahmen.

Wenn Sie sich nicht sofort unterwerfen möchten, sind zwei Maßnahmen angeraten…. Lesen Sie weiter im kostenlosen ePaper im Download-Bereich.

Direktlink: http://www.priormart.com/pdf/unberechtigter_plagiatsvorwurf.pdf

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Es ist zu teuer, eine Idee NICHT zu schützen.

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